Literaturpreis der Kunststiftung NRW - Straelener Übersetzerpreis
Die Kunststiftung NRW vergibt in Kooperation mit dem Europäischen Übersetzer-Kollegium jährlich den mit 25.000 € dotierten Literaturpreis der Kunststiftung NRW - Straelener Übersetzerpreis.
Mit dem Preis werden seit dem Jahr 2001 herausragende Leistungen auf dem Gebiet der literarischen Übersetzung gewürdigt. Die Unterstützung des internationalen Kulturaustausches und die Stärkung der Völkerverständigung sind weitere Aspekte der Preisvergabe.
Der Preis gehört zu den höchstdotierten Auszeichnungen für literarische Übersetzung und wird zweimal aufeinanderfolgend an eine Übersetzerin oder einen Übersetzer in die deutsche Sprache und im dritten Jahr an eine Übersetzerin oder einen Übersetzer aus der deutschen Sprache verliehen.
Die Stiftung beruft fünf unabhängige Jury-Mitglieder aus dem Kreis literarischer Übersetzerinnen und Übersetzer und Literaturkritikerinnen und Literaturkritiker, die über die Preisvergabe entscheiden. Bei Preisvergaben an Übersetzerinnen und Übersetzer aus der deutschen Sprache werden (lediglich) drei Jury-Mitglieder berufen.
Preisvorschläge werden in der Regel von den Übersetzerinnen und Übersetzern selbst, Verlagen, Lektorinnen und Lektoren, Literaturkritikerinnen und Literaturkritikern und auch von interessierten Privatpersonen entgegengenommen. Sofern eine Findungskommission eingerichtet ist, sind keine Preisvorschläge einzureichen.
Der Preis wurde bis 2007 in zweijährigem Turnus, seitdem aber jährlich verliehen.
Seit 2012 wird der Preis zudem um einen Förderpreis ergänzt. Die Kunststiftung NRW versteht den Förderpreis als Ermutigung für alle Übersetzerinnen und Übersetzer, die bereits publiziert haben, aber noch nicht über ein umfängliches Lebenswerk verfügen. Der Förderpreis soll durch Anerkennung und durch finanzielle Unterstützung dazu beitragen, sich auch in Zukunft auf das Abenteuer Übersetzen einzulassen. Eine Altersbeschränkung für Bewerberinnen und Bewerber besteht nicht. Der Förderpreis ist mit 5.000 € dotiert und wird zeitgleich und gesondert zum Hauptpreis ausgeschrieben.
Die Ausschreibung wird jeweils im Herbst für das Folgejahr bekanntgegeben. Sofern eine Findungskommission eingerichtet ist, sind hierfür keine Bewerbungsunterlagen einzureichen.