Bedingungen
Professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer, die mindestens zwei Übersetzungen publiziert haben und im Auftrag eines Verlags an einem Übersetzungsprojekt arbeiten, können sich um einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bewerben.
Zudem steht das Kollegium auch allen Literaturübersetzerinnen und -übersetzern offen, die nicht aus dem Deutschen oder ins Deutsche übersetzen.