
Literarische Übersetzer, die mindestens zwei größere Übersetzungen publiziert haben und im Auftrag eines Verlags an einem Übersetzungsprojekt arbeiten, können sich um einen Aufenthalt bewerben.
Es werden keine Bewerbungsformulare verschickt.
Wir bitten um formlose Bewerbungen, die Angaben zu allen unten aufgelisteten Punkten enthalten.
Aufenthalte sind jederzeit und in der Regel auch kurzfristig möglich.
Das Wohnen und Arbeiten im Kollegium ist für professionelle literarische Übersetzer kostenlos*.

Bewerbungen um Aufenthalte und Stipendien werden laufend direkt vom Europäischen Übersetzer-Kollegium entgegengenommen (sofern nicht anders angegeben) - gerne auch per E-Mail.
Kurzbiographie;
vollständige Publikationsliste mit Verlagsangaben;
kurze Darstellung des Übersetzungsprojektes mit Kopie des Verlagsvertrags;
Angaben zu Länge und Zeitpunkt des gewünschten Aufenthalts.
Nach Erscheinen der Übersetzung ist dem EÜK ein Belegexemplar für die "Bibliothek der Straelener Übersetzungen" unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Wir sind bestrebt, alle Aufenthaltswünsche von professionellen literarischen Übersetzern unbürokratisch und ohne zeitliche Verschiebung zu erfüllen.
Bitte haben Sie Verständnis, daß es bei Stipendienbewerbungen dennoch zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Das Übersetzer-Kollegium hat die Möglichkeit, Aufenthaltsstipendien aus Mitteln und im Namen Dritter zu vergeben.
Zwischen dem Europäischen Übersetzer-Kollegium und etlichen Stipendiengebern bestehen feste Kooperationsvereinbarungen, um professionellen literarischen Übersetzern mehrwöchige Aufenthalte im EÜK zu ermöglichen.
Dieses Angebot gilt weltweit und zieht mehr Bewerbungen nach sich als berücksichtigt werden können.
Eine frühzeitige Bewerbung um Stipendien ist daher sinnvoll.
die Kunststiftung NRW;
der Deutsche Akademische Austauschdienst, Bonn/Berlin;
der Deutsche Übersetzerfonds, Berlin;
der Freundeskreis zur internationalen Förderung literarischer und wissenschaftlicher Übersetzungen e.V.;
die Gemeinnützige Gesellschaft 'Perewest'.
Unabhängig von den hier aufgeführten Stipendienausschreibungen nimmt das Kollegium Bewerbungen um Stipendien von literarischen Übersetzern laufend entgegen.
Es besteht Residenzpflicht für die Stipendiaten.
*Neben der Erstattung der privaten Telefonate, Kopien, Faxe etc. berechnen wir eine wöchentliche Kostenpauschale von 20 €.
