
Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt im Jahr 2010 bis zu zehn Aufenthaltsstipendien für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer.
Das Land finanziert jedem Stipendiaten einen in der Regel einmonatigen Aufenthalt im Europäischen Übersetzer-Kollegium in Straelen. Der Aufenthalt in Straelen wird mit 1.030 Euro im Monat unterstützt.
Das Angebot richtet sich an literarische Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben oder solche, die Texte von nordrhein-westfälischen Autorinnen und Autoren in eine andere Sprache übertragen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist die Publikation von mindestens zwei umfangreichen Übersetzungen und der Nachweis des aktuellen Projekts durch den Übersetzungsauftrag eines Verlages.
Es besteht Residenzpflicht im Europäischen Übersetzer-Kollegium.
Nach Erscheinen der Übersetzung ist dem EÜK ein Belegexemplar für die "Bibliothek der Straelener Übersetzungen" unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Aufenthalte sind bis einschließlich Dezember 2010 möglich.
Bewerbungen nimmt das Europäische Übersetzer-Kollegium entgegen:
Europäisches Übersetzer-Kollegium
Postfach 11 62
47628 Straelen
Email: euk.straelen(at)t-online.de